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Auslegungsunfall

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Ein Auslegungsunfall (auch Auslegungsstörfall genannt) bezeichnet einen möglichen Unfall, für dessen Beherrschung eine kerntechnische Anlage ausgelegt wurde. Die Sicherheitssysteme müssen in einem solchen Fall gewährleisten, dass die Strahlenbelastung außerhalb der Anlage die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte nicht überschreitet.

Definition

Bei frühen Anlagen wie dem WWER-210 erfolgte die sicherheitstechnische Auslegung nach einem postulierten Größten Anzunehmenden Unfall (GAU). Der Gedanke war, dass wenn das Kraftwerk diesem Unfall standhalten kann, es auch alle anderen Unfallpfade überstehen könnte. Im Englischen wird dieses Konzept als Maximum Credible Accident (MCA) bezeichnet. Beim WWER-210 und WWER-365 ist dies zum Beispiel ein Leck an einer Primärleitung mit einem Durchmesser von 30 Zentimetern.[1] Alle radiologischen Nachweise bezogen sich auf den GAU. In den radiologischen Nachweisen wurde analysiert, wie viel Strahlung bei einem konkreten Störfall austritt bzw. austreten darf. Nach diesen Berechnungen wurden dann die Barrieren für den Rückhalt radioaktiver Stoffe ausgelegt. Mit zunehmender Betriebserfahrung erkannte man relativ schnell, dass das Konzept unzureichend war. Für kerntechnische Anlagen werden heutzutage Auslegungsstörfälle definiert, im Englischen Design Basis Accidents (DBA) genannt.[2] Diese werden von der zuständigen Behörde festgelegt, in Deutschland ist dies der Kerntechnische Ausschuss (KTA). Auslegungsunfälle sind zum Beispiel:

  • Bruch einer Hauptkühlmittelleitung
  • Einschlag eines Flugzeuges definierter Ausmasse (z.B. F-104 Starfighter)
  • Ein Bemessungserdbeben


Das ökologisierte Bundesamt für Strahlenschutz bezeichnet inzwischen auch einen Auslegungsunfall als „GAU“, obwohl es sich historisch betrachtet um verschiedene Dinge handelt.[3] Bei den Reaktorlinien der zweiten Generation stand häufig der Kühlmittelverluststörfall im Fokus, das heißt der Bruch einer Hauptkühlmittel- oder/und Speisewasserleitung.[2] Für neue Reaktorbaulinien der dritten Generation wird nach den rund 40jährigen Erfahrungen mit dem KKW-Betrieb nun auch eine Kernschmelze als möglicher Unfall einkalkuliert und das Kraftwerk so gut wie möglich darauf ausgelegt (Bsp.: der Kernfänger beim EPR).

Der auslegungsüberschreitende Unfall (engl. Beyond Design Basis Accident, BDBA) stellt die Situation dar, dass die Anlage in ihrer Auslegung einen Unfall nicht selbst beherrschen kann, wobei es zu einer teilweisen oder ganzen Zerstörung der Anlage oder Anlagenteilen kommen kann. In den Medien wird dieser Fall als „Super-GAU“ bezeichnet, und nur von der Apokalypse übertroffen.[2] Dabei handelt es sich um einen Öko-Neologismus, da dieser Begriff weder in der deutschen noch in der englischen Fachsprache existiert. In der Praxis ist ein auslegungsüberschreitender Unfall in der Regel weit weniger dramatisch: Da die anlageninternen Systeme zur Beherrschung eines solchen Unfalles nicht ausreichen, wird externe Hilfe angefordert. Neben dem Kerntechnischen Hilfsdienst oder vergleichbaren Organisationen kann diese Hilfe zum Beispiel aus mobilen Notstromgeneratoren zur Wiederherstellung der Stromversorgung, oder einer Noteinspeisung von Wasser in Dampferzeuger (Druckwasserreaktor) bzw. Reaktordruckbehälter (Siedewasserreaktor) durch mobile Pumpen der Feuerwehr bestehen, um die Kernkühlung zu sichern. Diese Szenarien werden von den Beteiligten auch regelmäßig geübt.[4] [5]

Auf der siebenstufigen Internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse werden auslegungsüberschreitende Unfälle mit der Stufe 5 oder höher geführt. Eines der bekanntesten Beispiele für einen auslegungsüberschreitenden Unfall ist die Katastrophe von Tschernobyl.

Einzelnachweise

  1. P. A. Sterne, A. Gonis, Aleksandr Aleksandrovich Borovoĭ: Actinides and the Environment. In: Springer Netherland, Berlin 1998 ISBN 0792349687
  2. a b c GRS-Wiki: GAU
  3. BfS FAQ Kerntechnik: Was ist ein GAU?
  4. KE Research: Das deutsche Fukushima-Desaster
  5. Unterschiede im gestaffelten Sicherheitskonzept: Vergleich Fukushima Daiichi mit deutschen Anlagen