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Kontamination

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Als Kontamination bezeichnet man gemäß IAEA die unerwünschte Verunreinigung von Flächen, Körpern, Flüssigkeiten, Gasen usw. durch Radionuklide. Da alle Dinge in der Natur radioaktiv sind hat die IAEA definiert, dass erst ab 0,4 Bq/cm² (4 kBq/m²) von Kontamination gesprochen werden kann. Für Alphastrahler hoher Toxizität gelten 0,04 Bq/cm² (400 Bq/m²) als Schwellenwert. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Kontaminierten Zone, welcher dadurch definiert ist, dass in ihr Schutzkleidung getragen werden muss, unabhängig von der Radioaktivität.

Eine Unterscheidung zwischen „natürlichen“ und „künstlichen“ Radionukliden ist dem ökoreligiösen Diskurs geschuldet und wird von der IAEA nicht verfolgt, da naturwissenschaftlich betrachtet die radioaktive Strahlung dieselbe ist. Eine Kontamination kann die Dosisleistung erhöhen, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, was zu einer höheren Strahlenexposition führt. Das Gegenstück dazu ist die Dekontamination. Radioaktives Material nach einer vollzogenen Stilllegung einer kerntechnischen Anlage ist definitionsgemäß nicht Kontamination.

Deutschsprachige Journalisten verwenden meist Fantasiebegriffe wie „Radioaktive Verstrahlung“ und „Radioaktive Verseuchung“, die kein Pendent in der Naturwissenschaft haben. In der Naturwissenschaft gibt es Bestrahlungen (z.B. bei einer Krebstherapie), Neutronenaktivierung (Material wird durch Neutroneneinfang radioaktiv) und Kontamination (Ablagerung radioaktiver Isotope). Die Verwendung solcher Begriffe deutet darauf hin, dass man einen Fantasieartikel vor sich hat.

Literatur